Patienteninformation zur Zuzahlung Gesetzlich Versicherter Patienten

Liebe Patientin, lieber Patient,

in der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Ab dem 01. Januar 2024 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden und müssen ggf. nachgezahlt werden, wenn Ihre Verordnung vor dem 01.01.2024 begonnen wurde. Regelungen zur Zuzahlung:  Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig! Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern. Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.  Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen. Kinder und Jugendliche bleiben von der Zuzahlung befreit. Wichtiger Hinweis : Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird. Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge erfahren Sie von Ihrem Praxisteam

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